Prüfungen nach DGUV 3 (BGV A3)

Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV3 (ehmls. BGV A3)

Mit der Prüfung seiner elektrischen Geräte und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geht eine weitgehende Bewertung der Sicherheit durch einen ausgewiesenen Fachmann einher. Sie erhalten im Anschluss einer DGUV3 Prüfung ein Prüfprotokoll, welches Sie als Grundlage für Versicherungsabschlüsse, sowie als Nachweis der Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 nutzen können. Eine DGUV3 Prüfung wird nach gesetzlich vorgegebene Standards vorgenommen und im Anschluss daran wird das Prüfsiegel und die Protokolle vergeben. Diese dienen als Bescheinigung mit rechtssicherer Wirkung und lassen alle Risiken ausschließen. Stellt sich aus einer Prüfung ein Mangel oder ein Defekt durch Verschleiß heraus, erhält der Unternehmer die Chance zur Instandsetzung und kann seine Elektrik bei einer weiteren DGUV3 Prüfung erneut vorstellen und prüfen lassen.

Bei einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung handelt es sich um einen seriösen und fachmännisch durchgeführten Check Ihrer elektrischen Geräte und Maschinen. Der Unternehmer kann Mehrkosten oder Gebühren für die Anreise des Spezialisten ausschließen und bekommt nur die Kosten zur eigentlichen DGUV 3 Prüfung in Rechnung gestellt. Jeder Unternehmer sorgt damit für maximale Sicherheit in seiner Firma. Es empfiehlt sich, bei der Entscheidung zu einer DGUV3 Prüfung nicht nur elektrische Anlagen und große Baumaschinen, sondern auch kleine elektrische Geräte, wie beispielsweise Bürogeräte oder kleine Baumaschinen einzubeziehen, da die Prüfsiegel auf den Geräten und Maschinen im Schadensfall immer einen rechtssicheren Nachweis darstellen und diese zum Beispiel bei der Schadensabwicklung einer Versicherung eine große Rolle spielten.


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